Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die
Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://bim.brandenburg.de/bim/de/ veröffentlichten Webseite.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
- Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurde ernannt.
- Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:
Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Es muss festgestellt werden, dass der Webauftritt nicht für alle Nutzergruppen gleichermaßen zugänglich ist. Die festgestellten Mängel in der Tastaturzugänglichkeit und die teilweise unzureichende Fokushervorhebung führen dazu, dass insbesondere Screenreadernutzern und motorisch eingeschränkten Menschen die Zugänglichkeit erschwert wird.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können. Redaktionell tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente geschult, um diese dann zukünftig barrierefrei bereit stellen zu können.
Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.
Diese Erklärung wurde im Dezember 2025 erstellt.
Bewertungsmethoden
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht
am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen?
Dann schreiben Sie uns oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht innerhalb von drei Wochen zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MGS) wenden.
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam
Stabsstelle BIM
Stabsstelle_bim@mil.brandenburg.de
+49 331 866 8016
